Rechtliches & Formalitäten
Internationale Studierende müssen bei Praktika in Deutschland bestimmte rechtliche Vorgaben beachten. Wichtig ist vor allem die Unterscheidung zwischen Pflicht- und freiwilligen Praktika, da unterschiedliche Regeln gelten.
Pflichtpraktikum
Ein Pflichtpraktikum ist im Studienplan vorgeschrieben und gilt nicht als reguläre Beschäftigung. Es zählt nicht zum gesetzlichen Arbeitszeitkontingent für internationale Studierende.
Ein Pflichtpraktikum kann in der Regel ohne zusätzliche Genehmigung absolviert werden.
Freiwilliges Praktikum
Freiwillige Praktika außerhalb des Studiums gelten als reguläre Beschäftigung. Dafür gelten folgende Regelungen:
- Internationale Studierende dürfen während eines Kalenderjahres maximal 120 volle oder 240 halbe Tage arbeiten – dazu zählen auch freiwillige Praktika.
- Ist dieses Kontingent bereits ausgeschöpft, muss eine Genehmigung durch die Ausländerbehörde und ggf. die Agentur für Arbeit eingeholt werden.
Vertrag und Versicherung
Für jedes Praktikum – egal ob freiwillig oder verpflichtend – sollte ein Praktikumsvertrag abgeschlossen werden. Dieser regelt z. B. Dauer, Aufgaben und ggf. Vergütung. Je nach Art und Umfang des Praktikums gelten unterschiedliche Versicherungs- und Steuerregelungen.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig, ob Sie für Ihr Praktikum eine zusätzliche Kranken- oder Unfallversicherung benötigen.
Aufenthaltstitel und Zweck des Aufenthalts
Ein Praktikum muss mit dem Zweck Ihres Aufenthalts in Deutschland vereinbar sein. In Zweifelsfällen – insbesondere bei längeren oder bezahlten Praktika – kann eine Rücksprache mit der Ausländerbehörde erforderlich sein.
Hinweis
Bei rechtlichen Fragen zum Praktikum – insbesondere zur Arbeitserlaubnis, zu Versicherungen oder zur Vereinbarkeit mit dem Aufenthaltstitel – wenden Sie sich bitte an den International Career Service im City Office oder an die zuständige Ausländerbehörde.